Gemeindepädagogik Westfalen
Die verschiedenen Rechtsgrundlagen für unsere Berufsgruppe im Überblick
Wir haben Rechte – und wir kennen sie auch!

Für unsere Arbeit in Verkündigung, Seelsorge und Bildung gelten bestimmte Regeln und Vereinbarungen. Dazu gehören der BAT-KF, unsere Berufsgruppenordnung (VSBMO) und die Kirchenordnung.

Diese Regeln geben uns einen verlässlichen und schützenden Rahmen. Sie sollen sicherstellen, dass wir nicht von willkürlichen Entscheidungen einzelner Personen oder Gremien abhängig sind.

Hier findest Du die wichtigsten Texte und Informationen. Sie helfen Dir dabei, Deine Rechte und Möglichkeiten als Mitarbeiter*in nach VSBMO, als Diakon*in oder als Gemeindepädagog*in m/w/d nachzulesen und Dich darüber zu informieren.

VSBMO

Ordnung für die Ausbildung und den Dienst der Mitarbeitenden in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit (VSBMO) vom 27. Oktober 2022.

Diakoninnen- und Diakonengesetz

Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union (Diakonengesetz – DiakG) vom 5. Juni 1993

Prädikantengesetz

Kirchengesetz über die Ordnung für die Wortverkündigung und die Sakramentsverwaltung durch Prädikantinnen und Prädikanten (Prädikantengesetz – PrädG) vom 19. November 2010

Kirchenordnung

Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1999

BAT-KF

Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) vom 22. Oktober 2007

EG Gruppenplan

Rundschreiben
  • Rundschreiben 18/2022: Neufassung der Ordnung für die Ausbildung und den Dienst der Mitarbeitenden in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit (VSBMO) zum 1. Dezember 2022
  • Rundschreiben 5/2022: Neufassung der Berufsgruppe 1.1 „Mitarbeiterinnen in der Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit“ der Anlage 1 zum BAT-KF 
  • Rundschreiben 7/2018: Anstellung von Ergänzungskräften in der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
Muster-Dienstanweisungen

Verbindliche Muster für alle

Empfehlungen für einzelne Arbeitsbereiche

Muster-Arbeitsverträge

Muster-Praktikantenvertrag