Mentoring für Berufsstarter/innen im gemeindepädagogischen Arbeitsfeld mit Zuordnung zur VSBMO
Bei uns muss niemand in den Beruf starten, ohne Unterstützung zu erhalten. Das gilt für alle Mitarbeitende in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit. Die neu angestellten Mitarbeitenden erhalten, wenn sie Berufsstarter/innen sind, das Angebot des Mentoring.
Verfahren für das Zustandekommen und die Durchführung des Mentoring
- Wir schlagen Ihnen eine Mentorin/einen Mentor vor und leiten die Kontaktdaten an Sie weiter.
- Sie nehmen Kontakt zur Mentorin/zum Mentor auf und verabreden ein Klärungstreffen, um zu schauen, ob Sie das Mentorat miteinander durchführen wollen. Es ist grundsätzlich von beiden Seiten möglich zu formulieren, dass die Konstellation nicht passt. In diesem Fall brauchen wir dann eine Rückmeldung, um nach einem anderen Mentor/nach einer anderen Mentorin zu suchen
- Sie unterschreiben beim Treffen mit dem Mentor/der Mentorin die Vereinbarung zum Mentoring (siehe Anlage f) und reichen diese bitte mit Unterschrift Ihres Dienstvorgesetzten eingescannt per Mail bei uns ein.
- Wir genehmigen das Mentoring und schicken die Bestätigung an Sie zurück. Dadurch besteht Anspruch auf Anerkennung im Rahmen der Aufbauausbildung; Dienstreisebegründung und die Treffen zählen als Arbeitszeit.
- Sie führen über die 10 Treffen eine Stichwortliste mit den Zeiten und den Themen (Raster Mentoring siehe Anlage e), an denen Sie gearbeitet haben (nur Überschrift, keine konkreten Inhalte) und reichen diese nach abgeschlossenem Mentoring wieder bei uns ein (per Mail oder per Post).
- Zur Vor- und Nachbereitung empfehlen wir die Nutzung der Arbeitsblätter „Vorbereitung Mentoring“ (siehe Anlage b) und „Nachbereitung Mentoring“ (siehe Anlage c).
Das Mentorat wird für ca. ein Jahr vereinbart.
Mentor/-in und Mentee treffen sich an einem neutralen Ort möglichst in räumlichen der Nähe der Mentorin/des Mentors in festen zeitlichen Abständen; vorgesehen sind zehn Treffen mit ca. eineinhalbstündiger Dauer in etwa monatlichen Abständen, um konzentriert über Fragen aus dem beruflichen Alltag des Mentee zu sprechen.
Die Mentor/-innen werden nach Beendigung des Mentorats um einen kurzen Abschlussbericht gebeten.
Das Mentorat wird in einer Größenordnung von fünf Bildungstagen angerechnet. Insofern ist auch die Freistellung der Mentees im Rahmen der bestehenden Ordnung gewährleistet.
Mentor/-innen werden und vernetzen
Mentor/-innen-Treffen
Einmal jährlich lädt das Landeskirchenamt Mentor/innen zu einem Treffen ein. Das Treffen dient dem fachlichen Austausch, der Evaluation und der Information über neue Entwicklungen im Rahmen von Aus- und Fortbildung, Mentoring und Berufsfeld.
Das nächste Treffen findet am Donnerstag, 19. März 2026, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, im Haus Landeskirchlicher Dienste, Olpe 35, in Dortmund, statt.
Freistellung für Mentor/-innen durch den Anstellungsträger
Über eine Vereinbarung zwischen dem Landeskirchenamt und dem Anstellungsträger werden die Mentoren/-innen für das Mentoring von ihrem Anstellungsträger freigestellt.
Da alle Kirchenkreise sich am Mentoring beteiligen, profitieren auch alle von der Durchführung des Mentorings.
Mentoren und Mentorinnen erhalten keine Vergütung. Sie führen die Beratungsgespräche mit Genehmigung ihres Anstellungsträgers in ihrer Dienstzeit.
Grundsätzliches
Alles das, was im Mentoring besprochen und bearbeitet wird, bleibt vertraulich, auch über das Mentoring hinaus.
In der Regel fährt die/der Mentee zum Mentor/zur Mentorin. Diese Fahrten sind Dienstfahrten, die vom Arbeitgeber zu erstatten sind.
Mit der Genehmigung des Mentorings durch den Arbeitgeber, sind die Fahrten automatisch als Dienstfahrt genehmigt. Grundsätzlich ist es möglich, das Mentoring-Gespräche auch digital durchzuführen.
Beim Zustandekommen eines Mentoring erhalten die Beteiligten nähere Informationen und die erforderlichen Formulare.