Gemeindepädagogik Westfalen
vernetzt arbeiten – vernetzt weiterbilden

Netzwerk Mentoring

Für alle Mentor*innen und die, die es werden möchten, findet am Dienstag, den 4. März 2025, von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Haus Landeskirchlicher Dienste, Olpe 35, in Dortmund, ein Treffen statt.

Unsere Themen sind:

  • Mentoring Impuls – zwischen Kollegialität und Seelsorge
  • Erfahrungsaustausch zum Mentoring und
  • Kennenlernen und Einüben von praxistauglichen Methoden, Fragestellungen und Materialien

Als Referentin wird Meike Zeipelt, Dozentin für Supervision, Dipl.-Sozialpädagogin, Gemeindepädagogin im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung der EKvW, mit uns arbeiten.

Es ist auch möglich, neu als Mentor*in einzusteigen. Was verbirgt sich dahinter?

Mentorinnen und Mentoren begleiten Berufseinsteiger*innen möglichst im ersten Berufsjahr. Der zeitliche Umfang eines Mentorings beläuft sich auf 10 Treffen, in denen Mentees Fragestellungen, Problemsituationen oder berufliche Themen mit ihren Mentor*innen reflektieren. Darum sollen Mentor*innen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung haben, um Kolleginnen und Kollegen, die in ihrem Beruf starten, zu unterstützen. Wer über eine Weiterbildung in kollegialer Beratung als Coach oder Supervisor*in verfügt, kann auch vor Ablauf von fünf Jahren Berufserfahrung im gemeindepädagogischen Arbeitsfeld tätig werden. Wir als Landeskirche schließen bei Zustimmung durch den Anstellungsträger eine Vereinbarung mit dem Anstellungsträger über die Freistellung im Rahmen des Dienstes. Mit dem oder der Mentor*in wird ebenfalls eine Vereinbarung geschlossen. Im Zuge eines durchgeführten Mentorings hat jede/r Mentor*in Anspruch auf fünf Einheiten Supervision, die durch das Landeskirchenamt bezahlt werden. Wenn Du also Interesse hast, Mentor*in zu werden, melde dich gerne an und besprich es im Vorfeld mit Deinem Arbeitgeber. Was hat der Arbeitgeber davon, dass Du als Mentor*in tätig wirst? Als Arbeitgeber kommt man immer wieder in die Situation, selbst auch Berufseinsteigende anzustellen, die dann davon profitieren, dass andere ihre Zeit und Erfahrung einbringen. Daher ist die Freistellung für die Aufgabe der Mentor*innen eine solidarische und auch eigennützige Form kirchlicher Praxis. Außerdem machen wir die Erfahrung, dass auch die Mentor*innen vom Mentoring profitieren, sowohl durch das Mentoring selbst als auch durch die Weiterbildung, die wir dazu anbieten. Nach der Anmeldung schicken wir Euch die erforderlichen Unterlagen zu. Sollten im Vorfeld noch Fragen sein, meldet Euch gern.

Diejenigen, die schon Mentorin oder Mentor sind oder werden, nutzen diesen Tag als kostenfreie Weiterbildung für sich selbst und helfen mit, die aktuellen Herausforderungen, vor denen Berufseinsteigende stehen, auch in die Weiterentwicklung des Mentorings und in die Entwicklung des gemeindepädagogischen Handlungsfeldes einzubringen.

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