Gemeindepädagogik Westfalen
Wir organisieren Begleitung
Berufsstart mit kollegialer Unterstützung

Verfahren für das Zustandekommen und die Durchführung des Mentoring

  1. Wir schlagen Ihnen eine Mentorin/einen Mentor vor und leiten die Kontaktdaten an Sie weiter.
  2. Sie nehmen Kontakt zur Mentorin/zum Mentor auf und verabreden ein Klärungstreffen, um zu schauen, ob Sie das Mentorat miteinander durchführen wollen. Es ist grundsätzlich von beiden Seiten möglich zu formulieren, dass die Konstellation nicht passt. In diesem Fall brauchen wir dann eine Rückmeldung, um nach einem anderen Mentor/nach einer anderen Mentorin zu suchen.
  3. Sie unterschreiben beim Treffen mit dem Mentor/der Mentorin die Vereinbarung zum Mentoring (siehe Anlage f) und reichen diese bitte mit Unterschrift Ihres Dienstvorgesetzten eingescannt per Mail bei uns ein.
  4. Wir genehmigen das Mentoring und schicken die Bestätigung an Sie zurück. Dadurch besteht Anspruch auf Anerkennung im Rahmen der Aufbauausbildung; Dienstreisebegründung und die Treffen zählen als Arbeitszeit.
  5. Sie führen über die 10 Treffen eine Stichwortliste mit den Zeiten und den Themen (Raster Mentoring siehe Anlage e), an denen Sie gearbeitet haben (nur Überschrift, keine konkreten Inhalte) und reichen diese nach abgeschlossenem Mentoring wieder bei uns ein (per Mail oder per Post).
  6. Zur Vor- und Nachbereitung empfehlen wir die Nutzung der Arbeitsblätter "Vorbereitung Mentoring" (siehe Anlage b) und "Nachbereitung Mentoring" (siehe Anlage c).

Das Mentorat wird für ca. ein Jahr vereinbart. 
Mentor und Mentee treffen sich an einem neutralen Ort möglichst in räumlichen der Nähe der Mentorin/des Mentors in festen zeitlichen Abständen; vorgesehen sind zehn Treffen mit ca. eineinhalbstündiger Dauer in etwa monatlichen Abständen, um konzentriert über Fragen aus dem beruflichen Alltag des Mentee zu sprechen. 

Die Mentor/-innen werden nach Beendigung des Mentorats um einen kurzen Abschlussbericht gebeten.

Das Mentorat wird in einer Größenordnung von 5 Bildungstagen angerechnet. Insofern ist auch die Freistellung der Mentees im Rahmen der bestehenden Ordnung gewährleistet.