Grundsätzliches
Alles das, was im Mentoring besprochen und bearbeitet wird bleibt vertraulich, auch über das Mentoring hinaus.
In der Regel fährt die/der Mentee zum Mentor/zur Mentorin. Diese Fahrten sind Dienstfahrten, die vom Arbeitgeber zu erstatten sind.
Mit der Genehmigung des Mentorings durch den Arbeitgeber, sind die Fahrten automatisch als Dienstfahrt genehmigt. Grundsätzlich ist es möglich, das Mentoring-Gespräche auch digital durchzuführen.
Beim Zustandekommen eines Mentoring erhalten die Beteiligten nähere Informationen und die erforderlichen Formulare.