Konzeptaufbau
Eine Konzeption ist die einrichtungsinterne, verbindliche schriftliche Fassung der wesentlichen Grundsätze einer Organisationseinheit. Sie ist das Grundsatzdokument einer Organisation, das Richtlinien oder Leitideen für konkrete Planungen und Entscheidungen enthält.
Die Konzeption dient als
- Arbeitsgrundlage einer Einrichtung
- Profilierungsinstrument zur Konturierung der möglichen Alleinstellungsmerkmale
- Visitenkarte der Einrichtung nach außen.
Im Sinne dieser Arbeitshilfe gilt dies nicht nur für Gesamt-, sondern auch für Teilkonzeptionen.
Eine Konzeption zu erstellen heißt: einen eigenen, individuellen, nur für die eigene Einrichtung zutreffenden Arbeitsansatz zu ermitteln und auszudrücken.
Das Erarbeiten einer Konzeption geschieht aus der intensiven Kommunikation mit den von der Konzeption betroffenen und für sie verantwortlichen Personen heraus und ist demnach ein Diskussions- und Entwicklungsprozess, der nicht mit der ersten schriftlichen Fassung beendet ist.
Nach der Klärung von zentralen Grundfragen geht es darum, die Schritte für die Konzepterstellung zu planen, den Kontext der eigenen Arbeit zu erheben und eine vorläufige Gliederung für ein Konzept zu entwickeln.
Weitere ausführliche Arbeitshilfen für die Konzeptionsentwicklung in Gemeinden und Kirchenkreisen finden sich unter der Adresse:
http://www.reformprozess.de/Gemeindekonzept.475.0.html