Die Aufbauausbildung findet mit dem landeskirchlichen Kolloquium seinen Abschluss.
Im Kolloquium liefern die Mitarbeitenden den Nachweis "das für die kirchliche Mitarbeit notwendige Verständnis" zu besitzen "und die praxiseigenen Methoden so zu kennen", dass sie "über die Anwendung sachgerecht zu entscheiden" vermögen (§3 Abs. 7 VSBMO in Verbindung mit § 9 VSBMO).
Zum Verfahren:
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter melden sich zum Kolloquium nach erfolgreicher Teilnahme an den vorgeschriebenen Aufbaukursen, einschließlich der Anerkennung der schriftlichen Arbeiten, beim Landeskirchenamt an. Die Meldung muss mindestens sechs Wochen vor dem Termin des Kolloquiums beim Landeskirchenamt eingehen.
Das Kolloquium wird unter Anwesenheit von drei Mitgliedern der Kommission für die Aufbauausbildung unter der Leitung von Herrn Landeskirchenrat Prof. Dr. Beese im Landeskirchenamt abgenommen.
nächster Kolloquiumstermin: