Gemeindepädagogisch-Theologische Ergänzungsausbildung

Um das kirchliche Profil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in einem staatlichen Sozialberuf ausgebildet sind, zu entwickeln, ist zur Anstellungsfähigkeit eine Theologische Ergänzungsausbildung als Zusatzqualifikation verbindlich vorgesehen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne diese Ausbildung können nur mit der Auflage eingestellt werden, innerhalb einer Frist von drei Jahren einen Zertifikatsabschluss im Gemeindepädagogischen Grundkurs zu erwerben (VSBMO § 3 Abs. 7).

Gemeindepädagogischer Grundkurs EFH-Bochum:

Studierende der Studiengänge Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik und Pflege können an der Evangelischen Fachhochschule in Bochum das Zusatzfach "Gemeindepädagogischer Grundkurs" studieren. Sie erwerben dadurch besondere Kenntnisse für die Arbeit in Kirche und Diakonie. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die in kirchlichen Einrichtungen im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen tätig sind, können die Lehrveranstaltungen dieses Zusatzfaches als Gasthörer - anstelle einer Ergänzungsausbildung im Sinne des VSBMO - besuchen.

Weitere Informationen beim Dekan des Fachbereichs Gemeindepädagogik und Diakonie Tel.: 0234/ 36901-176; E-Mail: DekanatGD@efh-bochum.de

Info zur steuerlichen Beurteilung der Erstattungen der Aufwendungen für den Gemeindepädagogischen Grundkurs durch den Arbeitgeber  (R19.7 LStR)

 

 

 

 

 
 
 
 
Ergänzungsausbildung
 

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