Aufbauausbildung
I. Orientierungskurs (Phase I)
II. Vertiefungskurs (Phase II)
III. Qualifizierungskurse (Phase III)
Übersicht: Qualifizierungskurse 2016 - Phase III
Nach der Ordnung für die Ausbildung und den Dienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit (VSBMO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1997 (KABl. 1997 S. 149) dient die Aufbauausbildung dazu, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit unterschiedlicher Ausbildung einen vergleichbaren Abschluss ihrer Gesamtausbildung zu vermitteln.
Für die Teilnahme werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach § 16 Abs. 4 VSBMO unter Fortzahlung der Vergütung, ohne Anrechnung auf den Urlaub, von der Arbeit freigestellt.
Die Aufbauausbildung greift insbesondere folgende Aspekte auf:
- Einführung in das Arbeitsfeld sowie Begleitung und Supervision,
- Qualifizierung für das Arbeitsfeld mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit im Kontext eines gemeindepädagogischen Konzeptes,
- Eröffnung von Perspektiven für den Wechsel von der Jugendarbeit in andere kirchliche Berufsfelder für älter werdende Mitarbeitende.
Während der Aufbauausbildung müssen drei schriftliche Arbeiten angefertigt werden (§ 8 Abs. 3 Satz 3): eine während der Phase II / Vertiefungskurs (hier zu der Richtlinie), eine weitere zu einem Qualifizierungskurs (hier zur entsprechenden Richtlinie) und eine dritte in Form eines "ausführlichen schriftlichen Berichtes über die derzeitige Berufstätigkeit."
Die Aufbauausbildung umfasst 45 Studientage und ist auf die kirchliche Praxis bezogen. Sie gliedert sich unter Einbindung des Mentoring in drei Phasen:
I. Orientierungskurs (Phase I)
Ein fünftägiger Orientierungskurs macht mit den Strukturen der Evangelischen Kirche von Westfalen vertraut und ist für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger vorgesehen.
In dieser Phase sollen sich die Teilnehmenden mit ihrer beruflichen Persönlichkeit auseinandersetzen und sich Institutions- und Berufsfeldwissen aneignen.
Der Orientierungskurs findet in der zweiten Jahreshälfte statt und umfasst 40 Bildungseinheiten. Ein Antrag auf Zulassung ist nur mit dem Anmeldeformular über den Dienstweg (Anstellungsträger) an das Landeskirchenamt Bielefeld möglich.
2018 findet der Orientierungskurs vom 17. - 21. September in Villigst, Schwerte statt.
II. Vertiefungskurs (Phase II)
Der Vertiefungskurs wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Grundkurs absolviert haben, an Sozialarbeiterinnen und an Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit einem Abschluss im "Theologischen Grundkurs".
Der Schwerpunkt liegt auf Vertiefung der Feldkenntnisse, eine vertiefende Reflexion der gemeindepädagogischen Beruflichkeit sowie anwendungsorientiertes Konzeptionswissen.
Die Vertiefungskurse finden jeweils in der ersten Hälfte eines Jahres statt. Sie umfassen 15 Studientage mit insgesamt 120 Bildungseinheiten.
Der Antrag auf Zulassung ist nur mit dem Anmeldeformular über den Dienstweg an das Landeskirchenamt Bielefeld möglich.
III. Qualifizierungskurse (Phase III)
Diese Phase soll den Mitarbeitenden eine individuelle Profilierung ermöglichen und zu Schwerpunktsetzungen führen. Dabei soll auf Angebote kirchlicher Aus- und Fortbildungseinrichtungen zugegangen werden. Diese Kurse werden von der Kommission für die Aufbau- und Ergänzungsausbildung gemäß § 10 Abs. 2 VSBMO festgelegt.
Die Kurse sollen spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten unter Berücksichtigung der je vorhandenen Ausbildungsqualifikation und des Aufgabenfeldes vermitteln. In der Konkretion bedeutet das für Mitarbeitende mit dem Schwerpunkt der pädagogischen Vorqualifikation eine verbindliche Option für theologisch orientierte Maßnahmen, für Mitarbeitende mit nachgewiesener theologischer Vorqualifikation eine entsprechende Option für Kurse mit pädagogischen Inhalten. Damit wird der dem Berufsbild geschuldeten Qualifikationsergänzung Rechnung getragen.
Zur Teilnahme an den Qualifizierungskursen werden bis zu 25 Studientage finanziell gefördert.
Die Zulassung zur Phase III setzt eine Beratung durch den Beauftragten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraus.
Eine Anmeldung muss von den Teilnehmenden direkt bei dem jeweiligen Veranstalter erfolgen.
Der Antrag auf Zulassung ist über den Dienstweg an das Landeskirchenamt zu richten.
Kursausschreibungen: siehe Menüleiste