Bei der Umsetzung der kirchlichen Reformbemühungen und bedingt durch immer geringer werdende Finanzen, schaffen Kirchengemeinden neue Kooperationsformen. Das führt hier und da zur gemeinsamen Anstellung von Mitarbeitenden. Dem downloadbaren Vertrag für die Kooperation von Gemeinden liegt zugrunde, dass mehrere Gemeinden eine gemeindepädagogische Fachkraft –hier für die Jugendarbeit- beschäftigen wollen, wobei eine der Gemeinden Anstellungsträger ist. Weitere Informationen beim landeskirchlichen Beauftragten lothar.schaefer@lka-ekvw.de

 
 
 
 
Kooperationsvertrag
 

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