Jugendfachausschuss
Wenn eine gemeindepädagogische Fachkraft hauptberuflich für die Jugendarbeit mehrerer Gemeinden zuständig ist, dann sollte es eine bündelnde und koordinierende Ebene geben. Die downloadbare Geschäftsordnung für einen Jugend(fach)ausschuss geht davon aus, dass dieser Ausschuss mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet diese bündelnde und koordinierende Ebene darstellt. Unbenommen davon kann jede der beteiligten Gemeinden ihren eigenen Jugendausschuss haben. Zwischen ihm und dem gemeinsamen Ausschuss sind allerdings die Zuständigkeiten abzuklären. Weitere Informationen beim landeskirchlichen Beauftragten lothar.schaefer@lka-ekvw.de