Fachaufsicht

Dienstaufsicht/Fachaufsicht

Wir unterscheiden das sogenannte Grundverhältnis (Statusverhältnis) und das Betriebsverhältnis.

Das Grundverhältnis (Statusverhältnis) betrifft alle Angelegenheiten, denen ein subjektives Recht des Mitarbeiters korrespondiert. Das sind die einzelnen, sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden subjektiven Rechte des Betroffenen, wie beispielsweise Besoldung, Urlaubsanspruch, Recht auf Fürsorge und anderes.

Das Betriebsverhältnis betrifft den jeweiligen betrieblichen Ablauf. Hierzu zählen beispielsweise Dienstreiseanträge, Ausgestaltung des Arbeitszimmers, Ort des Arbeitszimmers, Inhalt der dienstlichen Verrichtungen. Hierbei gibt es ganz sicherlich Überschneidungen.

Die Dienstaufsicht erfolgt nun hinsichtlich des Grundverhältnisses (Statusverhältnisses).

Die Fachaufsicht erfolgt im Rahmen des Betriebsverhältnisses.

Wird z.B. ein Mitarbeiter mit der Hälfte seiner Arbeitszeit von einer Kirchengemeinde an eine andere Kirchengemeinde per Gestellungsvertrag zur Dienstleistung gestellt, verbleibt die Dienstaufsicht sinnvoller Weise bei der gestellenden Kirchengemeinde. Für die Tätigkeit bei der entleihenden Kirchengemeinde übt diese die Fachaufsicht aus.

Erarbeitet von Kirchenoberrechtsrat Heuing

LKA- Bielefeld, im August 2007

 
 
 
 
Fachaufsicht
 

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