Dienstanweisungen

Dienstanweisungen für gemeindepädagogische Fachkräfte

 

Eine klare Dienstanweisung auf der Grundlage des Arbeitsvertrages stellt eine Vergewisserung der Rahmenbedingungen und der konkreten Aufgaben für die Fachkräfte in der Jugendarbeit dar. Dienstanweisungen beschreiben, was dem Anstellungsträger wichtig ist und wofür die/der Mitarbeiter/in angestellt worden ist. Dienstanweisungen regeln nicht jede Einzelheit, sondern stecken den Rahmen und geben Stichworte. Sie sollen darum nicht zu ausführlich aber auch nicht zu grobmaschig sein. Sind sie zu ausführlich, werden sie unübersichtlich und wenig handhabbar. Sind sie zu grobmaschig, bleibt viel Raum für Missverständnisse und „geheime“ Erwartungen, etwa durch den Anstellungsträger.

 

Die downloadbaren Dienstanweisungen fußen auf der Musterdienstanweisung der Ordnung für die Ausbildung und den Dienst der Mitarbeitenden in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit ( VSBMO )und haben unterschiedliche Anstellungssituationen im Blick. Ihre Abschnitte II sind als Anregung zu verstehen.

 

Es handelt sich

 a) um eine Dienstanweisung für eine in mehreren Gemeinden tätige Fachkraft,

b) um eine Dienstanweisung für eine gemeindepädagogische Fachkraft in gemeindebezogener gemeindlicher Jugendarbeit und

c) um eine Dienstanweisung für MitarbeiterInnen in der offenen Jugendarbeit.

d) um eine Dienstanweisung für eine Teilzeitkraft

 

Weitere Informationen beim landeskirchlichen Beauftragten Lothar.Schaefer@lka.ekvw.de

 

 

 
 
 
 
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