Die Grundsätze einer kirchlichen Berufsbildungsordnung für die gemeindebezogenen Dienste wurde 1996 vom Rat der EKD verabschiedet. Sie besitzt aktuelle Gültigkeit.

Im Auftrag des Rates hat eine Arbeitsgruppe, an der neben anderen kompetenten Gruppen die Konferenz der Beauftragten für die gemeindezogenen Dienste vertreten war, Grundsätze erarbeitet, die es möglich mach en, die unterschiedlichen Traditionen und Verfahren der Landeskirchen und Ost und West zu berücksichtigen, ebenso die unterschiedlichen Ausbildungsstandards, die mangelnde Vergleichbarkeit von Ausbildungsgängen und die fehlende Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen.

Unter dem Eindruck des Reformbedarfs im Bildungssystem und im Rahmen der europäischen Angleichung erfolgte eine Koordination der beruflichen Bildung in kirchlicher Trägerschaft mit dem Ergebnis, dass die Berufsbildungsordnung ( BBO ) den Landeskirchen für die Mitarbeitenden in den gemeindebezogenen Diensten als gültige Berufsbezeichnungen Diakonin / Diakon und Gemeindepädagogin / Gemeindepädagoge vorschlägt.

In der Mehrzahl der Landeskirchen ist dieser Vorschlag umgesetzt worden. Auch in der EKvW gelten diese beiden alternativen Berufsbezeichnungen für die Mitarbeitenden in den gemeindebezogenen Diensten. Bezeichnungen wie z.B. JugendreferentIn, wie sie in Arbeitsverträgen und Dienstanweisungen zu finden sind, stellen somit Zuständigkeitsbeschreibungen dar, können aber nicht als offizielle Berufsbezeichnung gelten.

Die Berufsbildungsordnung als Download:

 

 
 
 
 
Berufsbildungsordnung
 

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